Die Kosten für die medizinische Pflege zu Hause werden in der Regel vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen.
Bei Betreuungsverhältnissen, die länger als einen Monat andauern, besteht ein Anspruch auf die Ausrichtung eines Betreuungs- und Pflegegeldes und/oder einer Hilflosenentschädigung. Unsere Bereichsleitung erteilt Ihnen gerne Auskünfte dazu oder kann Sie an die entsprechenden Stellen weiter verweisen.
Die Kosten für die medizinische Pflege zu Hause werden in der Regel vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen.
Bei Betreuungsverhältnissen, die länger als einen Monat andauern, besteht ein Anspruch auf die Ausrichtung eines Betreuungs- und Pflegegeldes und/oder einer Hilflosenentschädigung. Unsere Bereichsleitung erteilt Ihnen gerne Auskünfte dazu oder kann Sie an die entsprechenden Stellen weiter verweisen.