Die Bereichsleitung beurteilt nach telefonischer Absprache oder einem persönlichen Abklärungsgespräch vor Ort die Art und Häufigkeit des Einsatzes. Unsere Mitarbeiterinnen arbeiten im Rahmen der gesetzlich verankerten Berufsbilder sowie Tätigkeitsbereiche und verfügen über die entsprechenden Aus- und Weiterbildungen. Sie unterliegen im Rahmen ihrer Berufsausübung auch über ein bestehendes Betreuungsverhältnis hinaus der Schweigepflicht. Eine enge Zusammenarbeit mit Hausärzten und weiteren ambulant oder stationär tätigen Organisationen sehen wir als wichtige Grundlage für eine gute häusliche Betreuung und Pflege.
Die Bereichsleitung beurteilt nach telefonischer Absprache oder einem persönlichen Abklärungsgespräch vor Ort die Art und Häufigkeit des Einsatzes. Unsere Mitarbeiterinnen arbeiten im Rahmen der gesetzlich verankerten Berufsbilder sowie Tätigkeitsbereiche und verfügen über die entsprechenden Aus- und Weiterbildungen. Sie unterliegen im Rahmen ihrer Berufsausübung auch über ein bestehendes Betreuungsverhältnis hinaus der Schweigepflicht. Eine enge Zusammenarbeit mit Hausärzten und weiteren ambulant oder stationär tätigen Organisationen sehen wir als wichtige Grundlage für eine gute häusliche Betreuung und Pflege.